AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
FACHWERKSTATT FÛR FORMGEBUNG
Sebastian Auray
Schomburgstrasse 48
22767 Hamburg
1. Allgemeines
Für alle Leistungen und Lieferungen von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen inklusive der schriftlich vereinbarten Preise und/oder der aktuell geltenden Preisliste maßgeblich, auch wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden. Mit Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen inklusive schriftlich vereinbarter Preise als angenommen. Einer Bestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung sind nur wirksam, wenn sie von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung schriftlich bestätigt werden.
2. Uhrheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Der an Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesemWerk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Die Arbeiten (Konzepte, Design, Produkte) von vonschmidt, Christoph Schmidt sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne Zustimmung von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter (nachfolgend Vertragspartner genannt) mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.
2.5. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfender Einwilligung von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung.
3. Gestaltungsfreiheit
Für die Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Die an Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der Vertragspartner zur Verwendung berechtigt ist.
4. Haftung
4.1. Eine Haftung für die wettbewerbs-und gestaltungsrechtliche Zulässigkeit der Arbeit wird von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
4.2. Der Vertragspartner übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von allen Leistungen.
4.3. Soweit die Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung auf Veranlassung des Vertragpartners Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung nicht für diese Fremdleistungen.
4.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Vertragspartner. Delegiert der Vertragspartner im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung, stellt er Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung von der Haftung frei.
5. Produktionsüberwachung
Die Produktion wird von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht und ist kostenpflichtig. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6. Honorar
6.1. Konzeption, Beratung, Ideenentwicklung, Design, Designentwürfe, Produktion, Produktionsüberwachung, Lieferantenakquise, Lieferantenbeauftragung, Verpackung bis zur Kundenfreigabe sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistungen ist das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte so genannte Regelhonorar (Stundensatz, Tagessatz) zu entrichten.
6.2. Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung wird in keinem Fall unentgeltlich tätig. Dies gilt insbesondere für Beratungen, Konzeptionen und der Schaffung von Entwürfen und Erstellung von Prototypen und Geschmacksmustern.
6.3. Vorschläge und Weisungen des Vertragpartners aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.4. Das vereinbarte Honorar wird bei Ablieferung der Arbeiten fällig; und ist nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung ist berechtigt, von den hier zugrunde gelegten Zahlungsmodalitäten abzuweichen und anderweitige individuelle Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren.
6.5. Honorare sind Nettobeträge und sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
7. Zusatzleistungen, Neben-und Reisekosten
7.1. Die Änderung von Konzeption und Design, die Schaffung und Vorlage weiterer Konzepte und Designs sowie andere Zusatzleistungen (Zusatzleistungen die nicht in die Kerntätigkeit von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung fallen) werden nach Zeitaufwand gesondert entsprechend dem Regelhonorar nach Stunden-/ Tagessatz verrechnet.
7.2. Im Zusammenhang mit den Leistungen oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Musterstücke, Zwischenproduktionen) sind ebenfalls entsprechend zu erstatten.
7.3 Wünscht der Vertragspartner die Verwendung einer speziellen Schriftart oder technischen Fertigung, so muss er diese zur Verfügung stellen oder die Erstellung/ Einkauf der Leistung entsprechend des aktuell geltenden Preises oder Honorars berechnen.
7.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Vertragspartner zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
7.5. Die Vergabe von Fremdleistungen oder die Vergabe (z.B. Druckausführung, Modellbau, 3D-Animation, Versand, Verpackung) nimmt Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung nur aufgrund einer mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Dies gilt auch hinsichtlich der Verwendung von lizenziertem Material.
7.6. Soweit Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Vertragspartner v Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
7.7. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach derenErbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind ebenfalls Nettobeträge und sind zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
8. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
8.1. An den Arbeiten von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung werden Urheberrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Vertragpartners.
8.3. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
9. Belegexemplare, Eigenverwertung
Von vervielfältigten Werken sind Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung mindestens 1 Belegexemplar unentgeltlich zu überlassen. Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung ist berechtigt, von vervielfältigten Werken Werbematerial zum Zweck der Eigenwerbung in jeder Form (Internet inkl. Verlinkung, Mulimedia, Printmedien, Datenträger, Video/TV etc.) zu erstellen. Darüber hinaus ist vonschmidt, Christoph Schmidtberechtigt, den Vertragspartner in eine Referenz-bzw. Kundenliste aufzunehmen und diese zum Zweck der Eigenwerbung entsprechend zu veröffentlichen.
10. Vertraulichkeit
Der Vertragpartner ist verpflichtet über Vertragsinhalte und sonstige Vereinbarungen Stillschweigen zu wahren.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weitwie möglich verwirklicht.
12. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das zwischen inländischen Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Sebastian Auray, Fachwerkstatt fûr Formgebung.
Stand: Januar 2019
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